Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat ein Modellprojekt gestartet: Betriebsärzte in Schleswig-Holstein haben verbesserte Möglichkeiten, eine Rehabilitation einzuleiten. Voraussetzung: die notwendigen medizinischen und versicherungsrechtlichen Bedingungen sind erfüllt. Im Klartext heißt dies vor allem: die ambulante Behandlung muss begonnen, aber nicht ausreichend sein. Und: es gilt nur für Versicherte der Rentenversicherung Nord.
Besonderheit des Projektes: Nach der Rehabilitation soll der Betriebsarzt zwei weitere Gespräche mit dem Rehabilitanden führen, davon eines erst nach sechs Monaten. Eine wissenschaftliche Begleitung will herausfinden, ob dieser Weg geeignet ist, die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten besser zu sichern als der übliche Antragsweg.
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